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Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen Baden-Württemberg
Unterstützt werden die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Träger der IBB-Stellen sind die jeweiligen Stadt- oder Landkreise. Die gesetzliche Grundlage bildet das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) des Landes Baden-Württemberg.